Industriestandard
Im Jahr 2012 trat die neue Apothekenbetriebsordnung in Kraft. Der Gesetzgeber hat weitreichende Veränderungen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die individuelle Arzneimittelherstellung (Rezeptur). Dabei ging es vor allem darum, den hohen Qualitätsstandard, der in der Industrie bei der Arzneimittelherstellung angelegt wird, auf die Herstellung individueller Rezepturen in der Apotheke zu übertragen. Zu diesem Zweck wurden entsprechende Vorschriften erlassen, die das garantieren sollten. Da die Arzneimittelherstellung ein Grundrecht der Berufsausübung eines Apothekers ist und in Krisenzeiten die Apotheker möglicherweise für die Industrie „einspringen“ müssen, war diese Novellierung unerlässlich.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurden die Qualitätsstandards in den Bereichen
- Hygiene,
- Analytik und
- Dokumentation
angehoben, was zu einem erheblichen Mehraufwand für die Apotheken geführt hat. Speziell im Bereich Dokumentation müssen bei der Herstellung von Rezepturen folgende Kriterien eingehalten werden:
- Für jede Individualrezeptur muss ein Rezept vorgelegt werden.
- Die Rezeptur muss auf Plausibilität geprüft werden.
- Es müssen Herstellungsanweisungen und Protokolle erstellt werden.
- Es muss die Freigabe durch einen Apotheker erfolgen.
- Bei Defekturen (= Herstellung von bis zu 100 Einheiten pro Tag) ist zusätzlich das Endprodukt zu prüfen und die Rezepte müssen archiviert werden.
Die Burg-Apotheke LAB ist dafür bestens gerüstet. Wir haben sowohl in der Analytik als auch in der Logistik die Abläufe so optimiert, dass wir die individuell herzustellenden Rezepturen zeitnah liefern können. Weltweit. Denn: Therapie duldet keinen Aufschub.