Im Jahr 2012 trat die neue Apothekenbetriebsordnung in Kraft. Der Gesetzgeber hat weitreichende Veränderungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der individuellen Arzneimittelherstellung (Rezeptur). Dabei ging es vor allem darum, den hohen Qualitätsstandard, der in der Industrie bei der Arzneimittelherstellung gilt, auf die Herstellung individueller Rezepturen in der Apotheke zu übertragen. Da die Arzneimittelherstellung ein Grundrecht der Berufsausübung eines Apothekers ist und Apotheker in Krisenzeiten möglicherweise für die Industrie „einspringen“ müssen, war diese Novellierung unerlässlich.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurden die Qualitätsstandards in den Bereichen
angehoben, was zu einem erheblichen Mehraufwand für die Apotheken geführt hat. Speziell im Bereich Dokumentation müssen für die Herstellung von Rezepturen folgende Kriterien eingehalten werden:
Die Burg-Apotheke LAB ist dafür bestens gerüstet. Wir haben sowohl in der Analytik als auch in der Logistik die Abläufe so optimiert, dass wir zeitnah die individuell herzustellenden Rezepturen liefern können. Europaweit. Denn: Therapie duldet keinen Aufschub. Damit wir und Sie aber ganz sichergehen können, erfragen Sie bitte bei jeder Bestellung noch einmal die Lieferzeit.
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