§1a (3) 1
Apothekenbetriebsordnung:
Pharmazeutische Tätigkeit im Sinne dieser
Verordnung ist „die Entwicklung und
Herstellung von Arzneimitteln“.
Wir stellen her. Wir entwickeln aber auch. Das gibt uns die Möglichkeit, Substanzen für therapeutische Zwecke zur Verfügung zu stellen, bei denen bisher aufgrund der Substanzeigenschaften keine optimale Therapie möglich war.
Ein Beispiel: Curcumin.
Curcumin hat viele segensreiche Wirkungen, wird aber so gut wie nicht vom Körper aufgenommen, wenn man es einnimmt. Seine fehlende Wasserlöslichkeit war auch bis vor Kurzem ein Hindernis für die Herstellung von Injektionen. Wir haben das Problem gelöst und ein Infusionskonzentrat entwickelt.
Es kann auf Rezept verordnet und von uns hergestellt werden. Dies ist nur eine unserer zahlreichen Entwicklungen.
Wir sind insbesondere auf Problemlösungen spezialisiert, die auf die Therapie in der Onkologie und die komplementärmedizinische Behandlung von Onkologie-Patienten abzielen. In Zeiten, in denen die „Selbstaufklärung“ der Patienten oft Priorität besitzt, werden auch Sie sicher mit solchen Anfragen konfrontiert.
Die Verantwortung für die Therapie liegt bei Ihnen – in den Händen des Therapeuten. Die Verantwortung für das Produkt liegt bei uns. Welche Therapieoptionen Sie auch immer für Ihre Patienten im Sinn haben – tragen Sie diese an uns heran. Wir stellen uns der Herausforderung und finden eine Lösung. Versprochen.
Die Burg-Apotheke LAB – Identität und Selbstverständnisn
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Die Zukunft hat begonnen – unser Fokus, Ihre Perspektiven